Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
Unser “Mobiler ambulanter Dienst”

- Werbeflyer zur Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung
Unter fachlicher Anleitung von:
- Kranken- und Heilerziehungspfleger/in
begleiten und assistieren:
- Heilerziehungspfleger/innen
- Pflegehelfer/innen
- Pflegeassisten/innen
sowie:
- Zivildienstleistende sowie
- junge Frauen und Männer im “Freiwilligen sozialen Jahr”
- Praktikanten im Anerkennungsjahr (Heilerziehungspfleger/innen)
- ehrenamtliche weibliche und männliche Helfer
Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
24 Stunden - individuell, rund um die Uhr
Unser Angebot ist ganzheitlich orientiert und wird in folgenden Bereichen umgesetzt:
1. Pflege zu Hause (Pflegeversicherung, Sozialamt, Selbstzahler)
- Assistenz in der Grund -und mobilisierenden Pflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
2. Hauswirtschaftshilfe / Kinder in Not (Pflegekasse / BfA / LVA / Jugendamt / BG / Selbstzahler)
- bei Krankenhaus- und Kuraufenthalt sowie in Notsituationen zur Vermeidung von Heimunterbringung der Kinder
- bei und nach Krankenhausaufenthalt oder bei Erkrankung eines pflegenden Angehörigen
- nach der Entbindung

- Pflege zu Hause (Pflegeversicherung, Sozialamt, Selbstzahler)
3. Schulische Integration (Schulamt/ Schulverwaltungsamt/ Sozialamt)
- zusätzliche Betreuung in der Schule bei erhöhtem Bedarf wegen schwerster Behinderung oder notwendiger Einzelbetreuung zur Vermeidung der Gefährdung Dritter
- Begleitung zu Wander- und Projekttagen sowie Klassenfahrten
4. Arbeitsassistenz (Integrationsamt, Selbstzahler)
- Unterstützung im Berufsleben und bei der Berufsausbildung
- Studienbegleitung (für mobilitätsbehinderte, sehbehinderte oder blinde Studenten)

- Pflege zu Hause (Pflegeversicherung, Sozialamt, Selbstzahler)
5. Freizeit- und Urlaubsbegleitung (Pflegekasse, Sozialamt, Selbstzahler)
- Fahrbegleitung oder Führen des eigenen Kfz, wenn Selbstfahren nicht möglich
- Individuelle Pflege und Begleitung
6. Familienunterstützender Dienst (Pflegekasse, Selbstzahler)
- Leistungen nach des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes § 45b/ SGB XI – niederschwellige pädagogische Angebote für Menschen mit Behinderung ab Pflegestufe I mit besonderem Betreuungsbedarf
7. Familienhilfe/ Hilfen zur Erziehung (Jugendamt)
- für Familien mit nichtbehinderten Geschwisterkindern
- für Kinder und Jugendliche mit Pubertäts- und Entwicklungsschwierigkeiten
- bei schwierigen Familiensituationen
8. Ferienbetreuung zu Hause (Pflegekasse, Selbstzahler)
- für Kinder und Jugendliche mit Körper- und/oder geistiger Behinderung nach SGB XI
Unser Ziel
Verbesserung und /oder Erhalt der individuellen Lebensqualität und Integration.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns assistenz@asbh-potsdam.de.